Ein bisschen Dreck darf sein und ''natürlich'' heißt nicht absolut rein - jedenfalls beim Mineralwasser, entschied VGH B-Württemberg.
Das gilt zumindest, so lange der Mensch keinen Schaden nimmt.
Damit unterlag das Land Baden-Württemberg, daß fünf Mineralquellen die Zulassung verweigern wollten, weil dort Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen worden waren.
Weil diese aber nicht gesundheitschädlich sind und es in der Mineralwasserverordnung keine Grenzwerte gibt, erkannte der VGH in der Nichtzulassung einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.
Der vom Land herangezogene Orientierungswert für Pflanzenschutzmittel und Arzneimittel von 0,05 Mikrogramm pro Liter sei nur in einer behördeninternen Verwaltungsvorschrift......na Super, man sollte bedenken das das Oberflächen Wasser bis zu 20 Jahre braucht um in das Grundwasser zu gelangen.
Das gilt zumindest, so lange der Mensch keinen Schaden nimmt.
Damit unterlag das Land Baden-Württemberg, daß fünf Mineralquellen die Zulassung verweigern wollten, weil dort Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen worden waren.
Weil diese aber nicht gesundheitschädlich sind und es in der Mineralwasserverordnung keine Grenzwerte gibt, erkannte der VGH in der Nichtzulassung einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.
Der vom Land herangezogene Orientierungswert für Pflanzenschutzmittel und Arzneimittel von 0,05 Mikrogramm pro Liter sei nur in einer behördeninternen Verwaltungsvorschrift......na Super, man sollte bedenken das das Oberflächen Wasser bis zu 20 Jahre braucht um in das Grundwasser zu gelangen.